VERAVERANTWORTLICH BLEIBEN - COVID 19

Liebe Besucher, Wir freuen uns auf Ihr Kommen, und wir bitten Sie, mit verantwortungsbewussten Verhalten zum Schutz Ihrer und unserer Gesundheit beizutragen!

 



WICHTIG!


Die Republik Kroatien genehmigt allen Reisenden, die aus einem Mitgliedstaat der EU / des EWR in die Republik Kroatien reisen (ohne Rücksicht auf die Staatsbürgerschaft des Reisenden), das sich nicht auf der so genannten grünen Liste befindet, die Einreise ins Land, vorausgesetzt, dass Folgendes erfüllt ist:

1. Negativer PCR-Test oder Antigen-Schnelltest - BVT auf COVID-19; Die Testergebnisse dürfen nicht älter als 48 Stunden sein (gerechnet vom Zeitpunkt des Abstrichs bis zur Ankunft am Grenzübergang).

Hinweis für Antigen-Schnelltests - BVT:- der Antigen-Schnelltest muss von der Liste Antigen-Schnelltests stammen, veröffentlicht von der Europäischen Kommission und von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gegenseitig anerkannten Antigen-Schnelltests stammen.-  im Fall von Antigen-Schnelltestergebnissen - im Ausland hergestellte BVT müssen sichtbare Testhersteller und / oder Handelsnamen des Tests sein und von einer Gesundheitseinrichtung / einem Labor ausgestellt und von einem Arzt unterschrieben / bestätigt werden;- Andernfalls wird der Test für die Einreise in die Republik Kroatien nicht als glaubwürdig anerkannt.

2. Impfbescheinigung für Personen, die vor mehr als 14 Tagen eine zweite Dosis COVID-19-Impfstoff erhalten haben. Ausnahmsweise im Fall eines Einzeldosis-Impfstoffs eine Bestätigung über den Erhalt einer Einzeldosis, wenn die Dosis mehr als 14 Tage vor dem Datum des Überschreitens der Staatsgrenze eingegangen ist;

3. Beweis, dass sich die Person von COVID-19 erholt hat, indem ein positiver PCR- oder Antigen-Schnelltest (BVT) vorgelegt wurde, der bestätigt, dass sich die Person von COVID-19 erholt hat, dessen Test 180 Tage zurück durchgeführt wurde und älter als 11 Tage ist ab dem Datum der Ankunft am Grenzübergang oder gegen Vorlage einer von einem Arzt ausgestellten Krankheitsbescheinigung COVID-19;

4. Wenn eine Person seit 180 Tagen COVID-19 hatte und über eine Krankheitsbescheinigung verfügt und innerhalb einer Dosis geimpft wurde, wird die Ausnahme vom negativen PCR- oder Antigen-Schnelltest - BVT oder Selbstisolierung - auf sechs verlängert (6) Monate nach der Impfung;

5. oder Durchführung von PCR-Tests oder Antigen-Schnelltests - BVT auf COVID-19 unmittelbar nach Ankunft in der Republik Kroatien (auf eigene Kosten) mit der Verpflichtung zur Selbstisolierung bis zum Eintreffen eines negativen Befundes. Im Falle der Unmöglichkeit eines Tests wird ein Maß für die Selbstisolation für einen Zeitraum von zehn (10) Tagen bestimmt.

DRITTSTAATSANGEHÖRIGE:


Drittstaatsangehörige, die nicht unter die oben genannten Punkte fallen, können unter diesen Bedingungen aus Drittstaaten in die Republik Kroatien einreisen:

1. Mitarbeiter des Gesundheitswesens, Gesundheitsforscher und Pflegepersonal für ältere Menschen2. Grenzbeamte (sowie z. B. Sportler, wie in den Ausnahmen für Passagiere innerhalb der EU / des EWR angegeben)3. Arbeitnehmer im Verkehrssektor4. Diplomaten, Mitarbeiter internationaler Organisationen und von internationalen Organisationen eingeladene Personen, deren physische Anwesenheit für das gute Funktionieren dieser Organisationen erforderlich ist, Militär- und Polizeibeamte sowie Mitarbeiter im humanitären Bereich und im Katastrophenschutz bei der Ausübung ihrer Aufgaben5. Passagiere im Transit6. Personen, die zu Schulzwecken reisen7. Seeleute8. Personen, die aus touristischen Gründen reisen und über eine Bescheinigung über die bezahlte Unterbringung in einem Hotel, Camp, Privatunterkunft oder einem gemieteten Boot oder eine andere Art von touristischer Beherbergung vorlegen, oder Eigentümer von Häusern oder Boote in der Republik Kroatien sind9. Personen, die aus dringenden persönlichen/familiären Gründen, aus geschäftlichen Gründen oder aus anderen wirtschaftlichen Interessen reisen Personen, die einen Wohnsitz und eine Arbeitsbewilligung beantragt haben, einschließlich digitaler Nomaden, sofern die zuständige Behörde auf der Grundlage ihres Antrags eine positive Entscheidung getroffen hat.10. Personen, für die aufgrund ihres Antrags auf Aufenthalt/Arbeit eine positive Entscheidung der zuständigen Behörde getroffen wurde, einschließlich digitaler Nomaden.

- Personen, auf die in den Punkten 7, 8 und 9 Bezug genommen wird, dürfen in die Republik Kroatien einreisen mit:

1. Negativer PCR-Test oder Antigen-Schnelltest - BVT auf COVID-19; Die Testergebnisse dürfen nicht älter als 48 Stunden sein (gerechnet vom Zeitpunkt des Abstrichs bis zur Ankunft am Grenzübergang).

Hinweis für Antigen-Schnelltests - BVT:> der Antigen-Schnelltest muss von der Liste Antigen-Schnelltests stammen, veröffentlicht von der Europäischen Kommission und von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gegenseitig anerkannten Antigen-Schnelltests stammen.> im Fall von Antigen-Schnelltestergebnissen - im Ausland hergestellte BVT müssen sichtbare Testhersteller und / oder Handelsnamen des Tests sein und von einer Gesundheitseinrichtung / einem Labor ausgestellt und von einem Arzt unterschrieben / bestätigt werden;> Andernfalls wird der Test für die Einreise in die Republik Kroatien nicht als glaubwürdig anerkannt.

2. Impfbescheinigung für Personen, die vor mehr als 14 Tagen eine zweite Dosis COVID-19-Impfstoff erhalten haben. Ausnahmsweise im Fall eines Einzeldosis-Impfstoffs eine Bestätigung über den Erhalt einer Einzeldosis, wenn die Dosis mehr als 14 Tage vor dem Datum des Überschreitens der Staatsgrenze eingegangen ist;

3. Beweis, dass sich die Person von COVID-19 erholt hat, indem ein positiver PCR- oder Antigen-Schnelltest (BVT) vorgelegt wurde, der bestätigt, dass sich die Person von COVID-19 erholt hat, dessen Test 180 Tage zurück durchgeführt wurde und älter als 11 Tage ist ab dem Datum der Ankunft am Grenzübergang oder gegen Vorlage einer von einem Arzt ausgestellten Krankheitsbescheinigung COVID-19;

4. Wenn eine Person seit 180 Tagen COVID-19 hatte und über eine Krankheitsbescheinigung verfügt und innerhalb einer Dosis geimpft wurde, wird die Ausnahme vom negativen PCR- oder Antigen-Schnelltest - BVT oder Selbstisolierung - auf sechs verlängert (6) Monate nach der Impfung;

5. oder Durchführung von PCR-Tests oder Antigen-Schnelltests - BVT auf COVID-19 unmittelbar nach Ankunft in der Republik Kroatien (auf eigene Kosten) mit der Verpflichtung zur Selbstisolierung bis zum Eintreffen eines negativen Befundes. Im Falle der Unmöglichkeit eines Tests wird ein Maß für die Selbstisolation für einen Zeitraum von zehn (10) Tagen bestimmt.

 

WICHTIG: EINREISE MIT KINDER UNTER SIEBEN JAHREN


Kinder unter sieben Jahren, die mit einem Elternteil / Erziehungsberechtigten reisen, brauchen kein negatives Testergebnis oder keine Selbstisolierung vorlegen, wenn die Eltern / Erziehungsberechtigten einen negativen PCR- oder Antigen-Schnelltest (BVT) haben oder über eine Impf- oder Genesungsbescheinigung von COVID verfügen -19.

 

Um Ihnen die Einreise und den Aufenthalt in Kroatien zu erleichtern, füllen Sie bitte das folgende Formular auf der Website Enter Croatia.

- Das Online-Formular enthält alle Fragen, die normalerweise beim Grenzübertritt erforderlich sind. Zu Hause ausgefüllt reicht es an der Grenze den Reisepass oder Personalausweis (je nach dem was im Formular angegeben wurde) und beim Polizeibeamten an der Grenze wird die Nummer oder der Code aus dem Personalausweis oder Reisepass automatisch mit allen vorab eingegebenen Informationen verknüpft. Auf diese Weise wird die Zeit, um den gesamten Grenzdateneingabeprozess für jede einzelne Person in einem Fahrzeug einzutragen, auf ein Minimum reduziert und der Verkehrsfluß ist fließend.

- Das Online-Formular bietet auch die Möglichkeit, bei der Registrierung eine Bescheinigung über Krankheit / Impfung / Negativtest auf COVID-19 in das System einzutragen. Zulässige Zertifikatformate sind: png, jpg, pdf und heic (bis zu 5 MB).

 

 

COVID-19-TESTUNGEN IM GEBIET DER STADT MALI LOŠINJ


 

PCR TESTUNG

• Eine COVID-19-Abstrichnahme für In- und Ausländer ist in der Zweigstelle des Lehrinstituts für öffentliche Gesundheit (Nastavni zavod za javno zdravstvo) von Mali Lošinj (Dominika Skopinića 4, Mali Lošinj) möglich.• Der Preis des Abstrichs beläuft sich auf 490,00 HRK, Bezahlung ausschließlich in bar.• Testungen werden montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8:00 bis 9:00 Uhr vorgenommen und Samstags von 8:00 bis 10:00 Uhr, der Befund wird per E-Mail mitgeteilt oder persönlich in der Zweigstelle abgeholt.• An Feiertagen sowie mittwochs und sonntags werden keine Abstriche durchgeführt.

 

Sie werden gebeten dieses Formular vor der Durchführung des Tests auszufüllen.

 

ANTIGEN-SCHNELLTEST

1. GESUNDHEITSZENTRUM DER GESPANSCHAFT PRIGORJE-GORSKI KOTAR – ZWEIGSTELLE MALI LOŠINJ (DOM ZDRAVLJA PGŽ - ISPOSTAVA MALI LOŠINJ) Interessenten können sich per E-Mail an die folgende Adresse anmelden: rapidcovidtest@domzdravlja-pgz.hr.

In der E-Mail-Nachricht sind folgende Angaben zu machen:

- Vor- und Nachname- Ort und Anschrift des Wohnsitzes- TelefonnummerDie Interessenten werden nach Erhalt der E-Mail schnellstmöglich kontaktiert und es wird der Ort und Termin der Testung vereinbart. ! – Testergebnisse liegen nach 15 Minuten vor, der Preis des Tests beläuft sich auf 150,00 HRK (Bezahlung ausschließlich in bar). - !

Montag - Freitag: 7:30 - 15:00

Samstag: 9:00 - 12:00 

2. FACHARZTPRAXIS FÜR INNERE MEDIZIN MR.SC.DR. ANAMARIJA MARGAN ŠULC (SPECIJALISTIČKA INTERNISTIČKA ORDINACIJA MR.SC.DR. ANAMARIJA MARGAN ŠULC), Fachärztin für Innere Medizin, Sunčana uvala 4, (Hotel Aurora), Mali Lošinj, an jedem Werktag. 

Es ist eine Anmeldung zum Test erforderlich, unter der Nummer:

Telefon: 051 / 667 -272; 098 259 592E-Mail: anamarija.margan@gmail.com ; anamarija.margan@ri.t-com.hr

 ! - Testergebnisse liegen nach 15 Minuten vor, und der Preis des Tests beläuft sich auf 250,00 HRK - !

 

SEROLOGISCHE TESTS ZUM NACHWEIS VON ANTIKÖRPERN IgS AUF DAS VIRUS SARS-CoV-2

1. SEROLOGISCHE TESTUNGEN - IgG und IGM in der Facharztpraxis für Innere Medizin,  Mr.Sc.Dr. Anamarija Margan Šulc (Specijalistička internistička ordinacija mr.sc.dr. Anamarija Margan Šulc), Fachärztin für Innere Medizin, Sunčana uvala 4, (Hotel Aurora), Mali Lošinj

Es ist eine Anmeldung zum Test erforderlich, unter der Nummer:

Telefon: 051 / 667 -272; 098 259 592E-Mail: anamarija.margan@gmail.com; anamarija.margan@ri.t-com.hr

! - Testergebnisse liegen nach 24 Stunden vor, und der Preis des Tests beläuft sich auf 480,00 HRK. - !

2. SEROLOGISCHE TESTUNGEN IgS - RIJEKA

- Die Tests werden am Standort Krešimirova 52a, Rijeka durchgeführt.- Die Testergebnisse werden im Laufe desselben Werktags an die erhaltene E-Mail-Adresse mitgeteilt, und der Preis des Tests beläuft sich auf 130,00 HRK.

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